‍(AVB) für Hebammenkurse

‍Allgemeine Vertragsbedingungen

Illustration einer lächelnden Figur mit einem sonnengelben Gesicht und einem blauen Kleid, die kleine Sterne in den Händen hält.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, die von der Hebamme Friederike Scholz angeboten und durchgeführt werden. Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin diese Bedingungen an.


2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Website der Hebamme. Dabei werden die für die Organisation, Durchführung und Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten abgefragt (z.B. Kontaktdaten, Versicherungsdaten und voraussichtlicher Geburtstermin). Ohne Bereitstellung der erforderlichen Angaben kann keine Kursvereinbarung zustande kommen. Nach Eingang der Anmeldung erhält die Teilnehmerin eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Kursvertrag zustande. Die Anmeldung gilt anschließend als verbindlich und bezieht sich auf den gesamten Kurs.


Ein Eintrag auf der Warteliste ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf einen Kursplatz. Der Kursvertrag kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.


3. Abrechnung

Gesetzlich Krankenversicherte: Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse werden gemäß dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten ausschließlich für tatsächlich besuchte und bestätigte Kursstunden.


Privatversicherte und Selbstzahlerinnen: Privatversicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen erhalten eine Rechnung gemäß der Privatgebührenverordnung des Bundeslandes Thüringen.


4. Versäumte Kursstunden

Grundsätzliches: Die Krankenkasse übernimmt ausschließlich die Kosten für tatsächlich besuchte und durch Unterschrift bestätigte Kursstunden. Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Gemäß dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV dürfen der Versicherten keine Mehrkostenstunden für vertraglich geregelte Leistungen in Rechnung gestellt werden.


Schadensersatz bei unentschuldigtem Fernbleiben: Bleibt eine Teilnehmerin einer Kursstunde ohne wichtigen Grund (vgl. §5) und ohne rechtzeitige Absage fern, entsteht der Hebamme ein Schaden, weil der Kursplatz bei einem geschlossenen Kurs nicht anderweitig vergeben werden kann und die Hebamme die Leistung gleichwohl vorhielt. In diesem Fall kann die Hebamme pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 12,00€ pro Zeitstunde verlangen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Vergütung für Hebammenleistungen, sondern um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch. Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist (§309 Nr.5 BGB). Die Hebamme ihrerseits ist gehalten, den Schaden durch zumutbare Maßnahmen (z.B. Nachbesetzen des Kursplatzes) gering zu halten.


Versäumnis aus wichtigem Grund: Versäumte Stunden aus wichtigen Gründen (§5) werden nicht berechnet, sofern die Teilnehmerin die Hebamme rechtzeitig informiert hat.


5. Rücktritt und Kursabsage durch die Teilnehmerin

Absage aus wichtigem Grund: Eine Absage ist jederzeit aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei frühzeitiger Geburt, medizinischen Komplikationen, ärztlich attestierter Krankheit oder unvorhersehbaren persönlichen Notfällen. In diesen Fällen werden keine Ausfallgebühren erhoben. Die Teilnehmerin wird gebeten, die Hebamme möglichst frühzeitig zu informieren, damit der Kursplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann.


Absage ohne wichtigen Grund: Eine Absage ohne wichtigen Grund muss spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn bei der Hebamme eingehen. Bei verspäteter Absage ohne wichtigen Grund kann die Ausfallgebühr gemäß §4 erhoben werden.


6. Kursausfall durch die Hebamme

Muss ein Kurs aus organisatorischen Gründen, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund von Krankheit der Hebamme ausfallen, werden die Teilnehmerinnen rechtzeitig informiert. Die Hebamme ist bestrebt, Ersatztermine anzubieten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin sind ausgeschlossen, sofern die Hebamme den Ausfall nicht zu vertreten hat.


7. Haftung

Die Hebamme haftet für ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht. Für persönliche Gegenstände, Wertsachen, Garderobe oder Kinderwagen, die zu den Kursen mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hebamme.


8. Datenschutz

Verantwortliche: Friederike Scholz, Hebamme. Die Kontaktdaten sind dem Impressum der Website zu entnehmen.


Rechtsgrundlage und Zweck: Die Verarbeitung der bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Versicherungsdaten und voraussichtlicher bzw. tatsächlicher Geburtstermin) erfolgt auf Grundlage von Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO (Vertragserfüllung). Soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, ist die Rechtsgrundlage Art.9 Abs.2 lit.h DSGVO (Gesundheitsvorsorge im Rahmen der Berufsausübung). Eine gesonderte Einwilligung ist hierfür nicht erforderlich. Die Daten werden zur Organisation und Durchführung des Kurses, zur Abrechnung mit Krankenkassen oder Abrechnungsstellen sowie bei Privatversicherten direkt mit der Teilnehmerin verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist (z.B. Abrechnungsstelle).


Betroffenenrechte: Teilnehmerinnen haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der beruflichen Schweigepflicht von Hebammen.


9. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Bei einer Anmeldung über das Online-Formular handelt es sich um einen Vertragsabschluss im Fernabsatz. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Zugang der Anmeldebestätigung). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme Friederike Scholz (Kontaktdaten siehe Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden keine Kosten erhoben, sofern noch keine Leistung erbracht wurde. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag für die bis dahin bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.


Besonderer Hinweis: Beginnt der Kurs innerhalb der Widerrufsfrist und stimmen Sie als Teilnehmerin ausdrücklich zu, dass die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung (§ 356 Abs. 4 BGB).


10. Muster-Widerrufsformular

Wenn Du Deine Kursanmeldung widerrufen möchtest, kannst Du Deinen Widerruf über das Widerrufsformular erklären oder mir auf dem Postweg zusenden. Die Adresse findest Du im Impressum.


11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen dieser AVB werden den Teilnehmerinnen rechtzeitig mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird.


Stand: 15.03.2026